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AGB

1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle Leistungen und Angebote der Firma Ulmerle Fahrdienst, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Minibusverkehr, Mietwagenverkehr und Flughafenfahrten mit Personenkraftwagen.

Diese Geschäftsbedingungen behalten ebenfalls für weitere Geschäftsbeziehungen ihre Gültigkeit, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.

Abweichungen der Geschäftsbedingungen erfordern die schriftliche Bestätigung durch die Firma Ulmerle Fahrdienst, ansonsten sind diese unwirksam.

 

2. Auftragserteilung:

Die Angebote der Firma Ulmerle Fahrdienst sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren.

Die Mitarbeiter (Fahrer) der Firma Ulmerle Fahrdienst sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

3. Preise/Zahlungen:

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, auf Grundlage des Angebotes, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen werden separat abgerechnet (z.B. Sonderfahrten, Auslagen die im Auftrag und im Namen der zu befördernden Person getätigt wurden, etc.).

Ulmerle Fahrdienst hält sich 14 Tage nach Angebotsabgabe an die angebotenen Preise.

Sollte nach Auftragsbeginn im Laufe eines Projektes feststehen, dass die angeforderte bzw. vertraglich vereinbarte Dienstleistung erheblich von den bestehenden Verträgen abweicht, ist die Firma Ulmerle Fahrdienst berechtigt eine Preiskorrektur nach der allgemeinen Preisliste vorzunehmen. Diese kann auch nachträglich gegen Nachweis der geleisteten Stunden erfolgen.

Die Abrechnung erfolgt nach Auftragserfüllung und ist vom Kunden ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

Abweichende Abrechnungsmodalitäten müssen im Vorfeld schriftlich mit der Firma Ulmerle Fahrdienst abgesprochen und entsprechend bestätigt werden.

 

4. Stornierungen / Absagen von Teilleistungen:

Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist die Firma Ulmerle Fahrdienst berechtigt anteilige Stornierungsgebühren gemäß nachfolgender Aufstellung zu berechnen:

- bis 2 Tage vor Auftragsbeginn 20% des vereinbarten Preises

- bis 1 Tag vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Preises - am Tage des Auftragsbeginns 75% des vereinbarten Preises

Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei der Firma Ulmerle Fahrdienst.

 

5. Zahlungsverzug

Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauf folgende Mahnung vom Auftragnehmer den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von netto € 5,00 zu tragen.

Für die Zeit, in der sich der Auftraggeber in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 10% pro Jahr tagesanteilig fällig.

 

6. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss:

Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen, sowie weitere Dienstleistungen.

Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen.

Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

 

7. Haftungsbeschränkung

Die Firma Ulmerle Fahrdienst haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Einflüsse höherer Gewalt, wie Stau, Witterungsbedingungen etc. entfallen der Haftung.

Haftungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bestehen in Höhe der gesetzlichen Höchsthaftungssummen basierend auf der Geschäftsversicherung der Firma Ulmerle Fahrdienst, sofern diese nicht durch eine andere Versicherung (z.B. Kfz-Versicherung) abgedeckt sind.

 

8. Schadenanzeige und Verjährung:

Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen.

Ansprüche verjähren 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

 

9. Allgemeine Bestimmungen:

Erfüllungsort ist Ulm.

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Ulmerle Fahrdienst und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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